I. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden ABG gelten für sämtliche Aufträge und sonstigen Leistungen der Fotografin,

Sonnenlicht Fotografie – Laura Schütz

Laura Schütz

Kummel 22

99765 Urbach

sofern dem nicht vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich widersprochen wird. Der Kunde verpflichtet sich, die ABG‘s vor dem Fotoshooting zu lesen und erkennt sie mit Unterzeichnung des Rahmenvertrags an.

(2) Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder entsprechend diesem auch angefertigt werden. Dies gilt sowohl für die fotografische Leistung, als auch für die digitale Nachbearbeitung. Der Kunde kann Vorschläge und Wünsche in Bezug auf die Bearbeitung äußern, die Fotografin ist hieran jedoch nicht gebunden und frei von Weisungen. Die Fotos werden im einfachen Stil bearbeitet, sollte eine aufwändige Bearbeitung gewünscht werden, ist dieses im Vorfeld zu klären und wird extra berechnet.

II. Urheberrecht / Eigentumsvorbehalt und Nutzung der Bilder

(1) Die Fotografin ist Urheberin der hergestellten sowie der bearbeiteten Bilder im Sinne des Urhebergesetztes (UrhG). Sämtliche Nutzungsrechte im Sinne des UrhG stehen ihr zunächst alleine zu.

(2) Das Eigentum und die Nutzungsrechte an den Bildern gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises auf den Kunden über. Das Fotoshooting ist in Bar nach dem Fotoshooting, bei Übergabe oder als vorab Überweisung zu zahlen. Danach ist der Kunde in der Nutzung der Bilder grundsätzlich frei. Er kann die Bilder beispielsweise im Internet präsentieren oder im Fotolabor seines Vertrauens ausbelichten lassen. Eine gewerbliche Nutzung der Bilder ist nicht vorgesehen und erfordert die Erlaubnis der Fotografin und wird ggf. separat berechnet.

III. Bildbearbeitung und Digitale Entwicklung

Die Bilder werden von der Fotografin digital bearbeitet und auf Wunsch gegen Aufpreis auch durch ein von der Fotografin ausgewähltes Fotolabor entwickelt. Eine anschließende Nachbearbeitung durch den Kunden ist nicht vorgesehen. Es ist ausgeschlossen, dass die Daten als Rohdateien ausgegeben werden.

IV. Absage der fotografischen Begleitung

(1) Wird ein Fotoshooting abgesagt, wobei irrelevant ist, ob diese Absage durch die Fotografin oder den Kunden geschieht. so wird versucht ein Ersatztermin zu ermöglichen, dieser kann jedoch nicht garantiert werden. Dies gilt auch bei Shootingabsage aufgrund höherer Gewalt (Tod, Naturgewalten, nachgewiesene Krankheit).

V. Haftung

(1) Für die Verletzung von Nebenpflichten durch die Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihrer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(3) Für Leistungen Dritter (beispielsweise eines Fotolabors) übernimmt die Fotografin keine Gewährleistung oder Garantie. Sollte dem Kunden durch einen Dritten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fotoshooting-Vertrag ein Schaden entstanden sein, tritt die Fotografin ihr möglicherweise zustehende Ansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Etwaige eigene Ansprüche der Fotografin gegen Dritte sind hiervon jedoch nicht betroffen.

(4) Die Fotografin verwahrt die digitale Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte digitale Bilddateien nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

VI. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Fotoshooting-Vertrag ist der Heimatsitz der Fotografin.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden durch Laura Schütz verfasst und sind nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Zuwiderhandlungen werden umgehend geahndet.

 

Stand 04/2019